Das Passivrauchen

Passivrauchen ist das ungewollte Inhalieren von Rauch, und zwar von einem Gemisch, das sich zusammensetzt aus dem Rauch, der direkt von der Tabakverbrennung stammt und dem Rauch, der von den Raucherinnen und Rauchern ausgeatmet wird. Einige toxische Komponenten sind im Umgebungsrauch sogar noch konzentrierter als in dem von den Raucherinnen und Rauchern inhalierten Rauch. Der Umgebungsrauch wird von den Lungen der anwesenden Personen nicht vollständig absorbiert: Die Menge des Passivrauchs variiert je nach Beschaffenheit des Orts, Belüftung und Möblierung: Teppiche
zum Beispiel nehmen Rauch auch und geben ihn langsam wieder frei.

Sogar tödlich, wenn man (sie) nicht raucht...

Den Rauch anderer einatmen...

  • beschleunigt den Herzrhythmus,
  • verringert die Sauerstoffzufuhr,
  • reizt Augen und Hals,
  • verstärkt Probleme wie Husten, Asthma, Bronchitis,
  • erhöht das Risiko von Lungenkrebs,
  • erhöht das Risiko von Herz- und Gefäßerkrankungen.

Weiters nimmt das Krankheitsrisiko proportional zur Dauer (Stunden Pro Tag und Anzahl Jahre) und Stärke des Ausgesetztseins zu (Anzahl Raucher/innern resp. Menge des Umgebungsrauchs). Selbst wenn sie nur kleinen Mengen Tabakrauchs ausgesetzt sind, kann dies bei Personen, die selber nie geraucht haben, zu Lungenkrebs und andere Erkrankungen führen. Eine Studie (SAPALDIA) untersuchte den Einfluss der Luftverschmutzung auf Lungenkrankheiten in der Schweiz und zeigte auf, dass der Passivtabakrauch ein wesentliches Risiko für alle chronischen Atemwegserkrankungen bedeutet, mit Ausnahme allergischer Nasenschleimhautentzündungen wie zum Beispiel Heuschnupfen.

Schutz der NichtraucherInnen

Angesichts der Beweise in den Studien zur Schädlichkeit des Passivrauchens und um Nichtraucher/innen sowie Minderjährige vor dem Rauchen zu schützen, haben zahlreiche Staaten Maßnahmen ergriffen. So wurde in einigen Ländern Rauchverbote an öffentlichen Orten erlassen und Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Rauch am Arbeitsplatz eingeführt oder Abgabeverbote an Jugendlichen festgelegt. Heute kann man nicht mehr im Namen der individuellen Freiheit auf das Recht pochen, die Menschen um sich herum einnebeln zu dürfen.

Arbeitsplatz

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vom 17. Juni 1994, BGBl. Nr. 450 idgF, bildet seit 1. Jänner 1995 die Grundlage für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Gemäß § 30 sind die Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden.
Sind Raucher und Nichtraucher voneinander räumlich nicht zu trennen, ist in Büroräumenund vergleichbaren Arbeitsräumen das Rauchen verboten. Bei Verwendung von brandgefährlichen und explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen gilt ein striktes Rauchverbot.

Schule

Seit 1995 sieht die Schulordnung in Österreich ein generelles Rauchverbot an Schulen
und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen vor. Die schulpartnerschaftlichen Gremien können durch die Hausordnung Ausnahmen vom generellen Rauchverbot beschließen. Auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Tabakgesetzes ist jedoch Bedacht zu nehmen.
Schulordnung § 9 Abs. 1 + 2

(1) Der Genuß alkoholischer Getränke ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen
untersagt.

(2) Das Rauchen ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Soweit jugendschutzgesetzliche Bestimmungen und das Tabakgesetz, BGBl. Nr. 481/1995, in seiner jeweils geltenden Fassung nicht entgegenstehen und es sich nicht um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt, kann die Hausordnung das Rauchen den Schülern in genau zu bestimmenden Teilen der Schulliegenschaft gestatten. Die Raucherlaubnis kann sich auch auf Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen beziehen, nicht jedoch auf Räume, in denen Schüler untergebracht sind.

Basierend auf dem Handbuch zur Tabakprävention "Mit Feuer gegen Rauch" der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme SFA mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers. Adaptiert durch das Institut Suchtprävention, Linz.

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