05.01.2009

Neue Regeln fürs Rauchen in Lokalen

Mit Jahresbeginn tritt das neue Tabakgesetz mit seinen nicht ganz einfachen Bestimmungen für Gaststätten in Kraft.

Rot, grün oder rot-grün: Gaststätte müssen ab 1. Jänner am Eingang durch grafische Hinweise darauf aufmerksam machen, ob sie Raucher- oder Nichtraucher-Lokale sind oder beiden "Arten" von Gästen offenstehen.

Lokale mit maximal 50 Quadratmeter Fläche können demnach entweder als Raucher oder als Nichtraucherlokale geführt werden - die Qual der Wahl in Sachen Qualm hat hier der Wirt. Aufschluss gibt eine Plakette mit einer Zigarette auf grünem Hintergrund oder ein durchgestrichener Glimmstängel auf rotem Grund.
Für größere Gaststätte sieht das Gesetz eine Trennung in Raucher- und Nichtraucher-Bereich vor, wobei letzterer zumindest die Hälfte des Lokals ausmachen muss.
Bei Betrieben, die 50 bis 80 Quadratmeter groß sind und in denen eine räumliche Trennung nicht möglich ist, wird individuell entschieden, und zwar durch die Behörden.

Gastronomen, die sich nicht an die Bestimmungen halten, drohen Verwaltungsstrafen. Die im Tabakgesetz festgelegten Bestimmungen sind möglicherweise nur eine Übergangslösung.
Die EU plant nämlich eine Richtlinie, die das Rauchen am Arbeitsplatz und damit auch in Lokalen überhaupt verbieten soll.

Quelle: www.bvz.at

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