Chaos durch neues Tabak Gesetz.
Wirte wünschen einheitliche Lösung. Alle sollen nicht rauchen!
Anzeigen von Nichtraucher-Vereinen, von privaten Personen, von Gesundheitsfanatikern, die anonym vorgehen: Sie haben die Raucher im Visier und sind das Feindbild der Wirte. Sie gehen herum, inspizieren Lokale, sind in Einkaufszentren und in öffentlich zugänglichen Gebäuden unterwegs und fotografieren jeden, der eine Zigarette in der Hand hat, erstellen Listen: Wo immer sie Verstöße gegen den Nichtraucherschutz orten, hagelt es Anzeigen. Weil Nichtraucher-Bereiche nicht ausreichend ausgewiesen sind, weil Kunden oder Mitarbeiter in den Gängen von Einkaufszentren rauchen, weil in Einkaufszentren Türen von Lokalen, in denen geraucht wird, offen gelassen werden, weil in Restaurants mit getrennten Bereichen Zigarettenqualm in den Nicht-Raucherbereich dringt. In Wien sind sogar schon Sammelklagen in Arbeit. In Salzburg hat ein Privatverein, der anonym vorgeht, etwa ein Dutzend Lokale und Restaurants auf seiner Liste stehen. Beim Magistrat gehen „laufend Anzeigen ein“, wie vom zuständigen Leiter des Strafamtes bestätigt wird. In sechs Fällen wird vom Strafamt wegen angezeigter Verstöße auch bereits erhoben.
Einkaufszentren: Wer raucht, wird fotografiert
Vor allem in Einkaufszentren kommt es zu Problemen. In öffentlich zugänglichen Gebäuden herrscht Rauchverbot, jedoch ist es in Einkaufszentren gesetzeskonform ein deklariertes Raucherlokal zu führen. Und damit fängt das Problem schon an: Stehen die Türen solcher Lokale offen oder gibt es auch Tische außerhalb des Lokals, in der Mall, sind die Lokalinhaber beziehungsweise die Center-Manager schon dran. Wenn in der Mall geraucht wird, sowieso. Ein weiterer problematischer Bereich, sind Gaststätten, in denen sowohl geraucht als auch nicht geraucht werden darf. So genannte Mischbetriebe mit abgetrenntem Nichtraucherraum. Auch hier kann es dazu kommen, dass bei offenen Türen oder marginaler Abgrenzung Zigarettenqualm aus dem Raucherbereich in den Nichtraucherraum dringt. Und es hagelt auch schon Anzeigen: 140 in der Steiermark, in Graz an die 80, wie die Wirtschaftskammer in Salzburg berichtet. In Tirol ist eine eigene Nichtraucherschutzgemeinschaft von „Raucher-Schreck“ Robert Rockenbauer aktiv, in Wien sind Sammelklagen in Vorbereitung. In Salzburg halte es sich noch in Grenzen, sagt der für die Wirte zuständige Fachgruppen-Sekretär Markus Hofmann. Doch auch hier gehen „laufend“ Anzeigen ein, wie von der zuständigen Behörde beim Magistrat bestätigt wird: In sechs Fällen sind bereits Erhebungen angeordnet worden, wie vom Leiter des Strafamtes, Roland Schagerl, geschildert wird.
Anonyme Anzeigen
Es werden aber sicher noch mehr: Ein privater Verein, der anonym vorgeht und in anderen Bundesländern bereits an die 60 Anzeigen einbrachte, hat nun Salzburg im Visier. Eine Liste von Lokalen wurde bereits erstellt, vergangene Woche wurden an die 12 Anzeigen vorbereitet. Doch am Magistrat Salzburg habe man sich geweigert, die Anzeigen entgegenzunehmen. Anonym gehe das nicht habe man ihm gesagt, wie ein Mitglied dieses Vereins schilderte. Innerhalb dieses Vereins wurde eine Liste von Lokalen erstellt, gegen die Anzeige erstattet werden sollte. „Herr K.“ will nun gegen die zuständigen Magistratsbehörden vorgehen.
Liste von Lokalen
Die Anzeigen hätten unter anderem Lokale in der Kieselpassage betroffen, ein Kebap-Lokal im Erdgeschoß, die Flöckner-Bäckerei, aber auch Lokale gegenüber, ein Istanbul-Kebap-Lokal sowie ein China-Lokal von gegenüber. Herr K.: „Vor zwei Wochen sind in der Kiesel-Passage noch Aschenbecher gestanden.“ Aber auch Lokale wie das K&K-Restaurant am Waagplatz, die Konditorei Demel oder Nordsee befinden sich auf der Liste.
Aschenbecher in der Shopping-Mall
Kieselcenter-Manager Gerhard Brandstätter, vom Salzburger Fenster darauf angesprochen, sagt, er sei von einem „Professor Koller“ angerufen worden, unter anderem sei er von ihm gefragt worden, warum er nicht veranlasse, dass der Wachdienst Leute, die rauchen, nach draußen befördert. Vor kurzem habe man über die Videokameras gesehen, „dass ein Mann herumgeht und Leute fotografiert, die eine Zigarette in der Hand haben“. „Wir werden keine Kunden nach draußen befördern, das tun wir nicht“, erklärt Kieselcenter-Manager Brandstätter dazu. Es werde aber darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Bereich Rauchverbot herrscht. Dass es dennoch vorkomme, „dass in der Mall einer eine raucht, oder Mitarbeiter zum Rauchen vor das Geschäft in die Mall gehen“, wisse man. Brandstätter: „Wir haben erst vor kurzem eine Sitzung gehabt, in der das Diskussionsthema war. Wir haben die Mitarbeiter angewiesen, zum Rauchen nach draußen zu gehen.“ Die Aschenbecher würden aber stehen gelassen: „Damit man die Zigaretten ausdämpfen kann, sonst werden sie in die Papierkörbe geschmissen, dann brennen wir ab.“ Was die Lokale betrifft, werde dem Gesetz entsprochen: Beim Flöckner, mit einem Kaffeehausbetrieb, habe man einen eigenen Raucher-Raum, beim Kebap-Stand sei innen Raucherbereich, außen mit ein paar Tischen Nichtraucher-Bereich. Natürlich könne es sein, dass bei offenen Türen Zigarettenrauch auch in die Mall dringt. „Das ist aber generell ein Problem in den Einkaufszentren, da sind wir nicht die einzigen.“ Nach Ansicht Brandstätters liegen die Probleme jedoch in einem kaum vollziehbaren Gesetzeswirrwarr. Von den Anzeigen, die laufend beim Magistrat eingehen, sind auch Lokale in anderen Einkaufszentren am Bahnhof betroffen, auch Lokale im Europark.
Wirten wäre generelles Rauchverbot lieber
Andreas Roth, Restaurantchef im K&K am Waagplatz, kann sich nicht vorstellen, dass es, was seinen Betrieb betrifft, Grund zu Anzeigen gibt. „Von den drei Stuben, die wir haben, sind zwei – die zwei beliebtesten – Nichtraucher-Räume. Von unseren Stammgästen wurde das akzeptiert. Die gehen, wenn sie einen Tisch in den Nichtraucher-Stuben haben wollen, zum Rauchen ins Foyer.“ K&K-Restaurantchef Roth weiter: „Wir sind ein Mischbetrieb, wie andere Lokale auch, wenn das jetzt dazu führt, dass Leute mit Anzeigen gegen die Wirte vorgehen, weil womöglich Rauch in die Nichtraucherräume dringen könnte, dann muss ich sagen, dann gleich eine saubere Lösung – ein generelles Rauchverbot auch in der Gastronomie. In Italien funktioniert es ja auch, und es würde Wettbewerbsgleichheit bringen.“ Die Situation, mit hunderten von Anzeigen, sei für die Gastronomie jedenfalls indiskutabel: „Dass es soweit kommt, ist ja nur wegen der derzeitigen Gesetzeslage möglich, und wir haben nun die Probleme am Hals, die uns die Regierung aufgehalst hat.“
Regelrechter Kleinkrieg tobt
Dass mit Bespitzelung und Anzeigen gegen die Wirte vorgegangen wird, damit hat man auch bei der Interessensvertretung absolut keine Freude. Maximilian Nöhammer, Fachgruppenobmann der Wirte und Gastronomen in der Wirtschaftskammer Salzburg, bestätigt, dass auch unter den Gastronomen das neue Gesetz ein großes Thema ist. Am 27. Jänner, bei der Fachverbandssitzung "wird das sicher heiß diskutiert“. Gegen Raucher werde mittlerweile sheriffmäßig vorgegangen, wie der für die Anzeigen zuständige Leiter des Strafamtes, Roland Schagerl, feststellte: „Raucher werden regelrecht angefeindet. Es wurde uns berichtet, dass irgendwelche Leute in Zivil, Leute, die eine rauchen, auffordern, ihnen ihre Daten bekannt zu geben. Wir hatten Anfragen, ob sie das müssten.“ Nachsatz: „Müssen sie natürlich nicht – es zeigt aber, wie sehr der Kleinkrieg schon ausartet.“
Die Gesetzeslage - Unklare Regelungen in der Gastronomie
Nach dem mit 1. 1. 2009 in Kraft getretenen Tabakgesetz ist Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Ausnahmeregelungen wurden jedoch für die Gastronomie durchgesetzt. In kleinen Lokalen mit nur einem Raum (bis 50 Quadratmeter) gibt es Wahlfreiheit: Der Inhaber kann festlegen, ob Raucher- oder Nichtraucher-Lokal. In Betrieben mit mehreren Räumen können Raucher- und Nichtraucherbereiche festgelegt werden, sie können als so genannter Mischbetrieb geführt werden. Der Nichtraucherbereich muss der Hauptraum mit dem Hauptgeschäft sein, ein Nebenraum, der als zusätzliche Kapazität vorgesehen ist, kann es nicht sein. Für Lokale mit nur einem großen Raum gibt es eine Übergangsbestimmung: Sie können als Mischbetrieb geführt werden, allerdings nur, wenn für bauliche Maßnahmen (zur Trennung) bis 31. 12. 2008 angesucht wurde.
Quelle: www.salzburger-fenster.at
