Neues Nichtrauchergesetz im schweizer Kanton Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, die Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen.
Von diesem Zeitpunkt an sind öffentlich zugängliche Innenräume konsequent rauchfrei. Das Rauchen ist nur noch in Fumoirs gestattet. Diese müssen abgeschlossen und gelüftet sein.
Keine Übergangsfrist
Im September 2008 hat der Grosse Rat das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen verabschiedet. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, hat der Regierungsrat beschlossen, die Bestimmungen auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. Der Gesetzgeber sieht keine Übergangsfrist vor. Dies hat der Grosse Rat bereits im Juni 2008 so entschieden. Ab dem 1. Juli 2009 müssen alle öffentlich zugänglichen Innenräume rauchfrei sein. Damit gehört der Kanton Bern zu jenen Kantonen, welche die Bevölkerung früher und besser vor dem Passivrauchen schützen, als es die Bundeslösung vorsieht.
Nicht nur in den Gastgewerbebetrieben, sondern auch in allen anderen Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, darf nur noch in Fumoirs geraucht werden. Beispielsweise in Einkaufszentren, Konzertlokalen, Kinos oder Theatern, in Verwaltungsgebäuden oder Spitälern werden die Besucherinnen und Besucher vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt.
Die Betreiberinnen und Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die neuen Vorschriften umgesetzt werden. Dazu müssen sie Folgendes einhalten:
-Die Innenräume rauchfrei einrichten und Aschenbecher entfernen
-Über das Rauchverbot informieren, beispielsweise mit Hinweisschildern
-Benutzerinnen und Benutzer anhalten, das Rauchen zu unterlassen
-Nötigenfalls Personen weg weisen, die das Verbot missachten
In Fumoirs bleibt das Rauchen gestattet. Fumoirs sind abgeschlossene Räume mit einer Lüftung. In Gastgewerbebetrieben dürfen sie bedient sein. Weitere Einzelheiten wie zum Beispiel die Grösse des Fumoirs im Verhältnis zum Gesamtbetrieb, werden auf dem Verordnungsweg geregelt. Dazu ist in den nächsten Tagen eine Konsultation bei den interessierten Kreisen geplant. Der Regierungsrat wird die Verordnung voraussichtlich anfangs April verabschieden und ebenfalls auf den 1. Juli 2009 in Kraft setzen.
Quelle: www.bielertagblatt.ch
